Der Bauernstand

 

Vorherrschendes und prägendes Besitzrecht in Schaumburg war das Meierrecht.
Ursprünglich hatte der Bauer, Vollmeier genannt, kein Erbrecht am bewirtschafteten Hof.
Erst im Verlauf des 16. Jahrhunderts wurde aus dem zeitlich begrenzten Nutzungsrecht ein

"erbliches dingliches Recht auf Nutzung fremden Gutes mit der Verbindlichkeit, das Gut den Grundsätzen bäuerlicher Wirtschaftsführung gemäß zu bewirtschaften, bestimmte jährliche Leistungen davon zu entrichten und nach Ablauf bestimmter Perioden einen neuen Meierbrief zu lösen".

Die Einteilung erfolgte nach der Größe des Besitzes,
so wurden die Bauern in Voll- und Halbmeier und in Groß- Mittel- und Kleinkötner eingeteilt.
Die Meier besaßen das alte Hufenland, und zwar die Vollmeier meist 2 – 3 Hufen,
die Halbmeier 1 Hufe (30 Morgen).
Die Kötner bewirtschafteten nach Morgen gezähltes Land von 2 – 30 Morgen.

Um die bäuerliche Existenz zu sichern verbot man im 16 Jahrhundert
eine weitere Aufteilung des Erbgutes unter den Kindern.
Zweite und Dritte Söhne, die als Knechte auf elterlichen und fremden Höfen nicht unterkamen,
gingen zwangsläufig dazu über, eigene Wohnmöglichkeiten zu schaffen.
Damit entwickelte sich eine neue Bevölkerungsschicht, die Brinksitzer.
Den Lebensunterhalt bestritten die Brinksitzer vorwiegend aus
handwerklicher Tätigkeit, Tagelohn und Landwirtschaft.

Hier liegt jetzt die Vermutung nahe, daß sich um 1550 die ersten sechs Brinksitzer,
also die ersten Rieher, auf dem Lindenbrink angesiedelt haben. Denn in einem
"Verzeichnis der aus dem Kirchspiel Groß Nenndorf an Grafen Adolf gemachten Geschenke"
aus dem Jahre 1582,
findet man im Anschluß an der Ortschaft Waltringhausen nach einem Absatz sechs Namen
unter einer Überschrift "up der rie".

Bei den Namen handelt es sich um:

Heinrich Saller    Berent Phiepho     Tileke Stedink

Hans Tatich     Henni Kauke    Heinrich Engelking

So ähnlich könnten die ersten Rieher Bürger

durchaus ausgesehen haben!

 

Im Laufe der Jahre haben sich diese sechs Brinksitzer zu Bauern entwickelt und
durch weitere Ansiedlungen (Familienangehörige usw.) zu einem eigenständigen Dorf ausgebildet (Riehe),
in dem es auch einen Meier (zwar nur ein Halbmeier) und sechs Kötner gab.

Aus einer Liste "Aller Namen der im Amt Rodenberg befindlichen Dörfer"
aus dem Jahre 1732 geht folgende Aufstellung hervor:

Halbmeier

1

Hilmer Wilkening   Geringe

18

Johan Otto Schönebeck
Köthner

2

Johan Lübke   Geringe

19

Heinrich Lübke
Köthner

3

Otto Biesterfeld   Geringe

20

Tielke Flentje
Köthner

4

Heinrich Schwake   Geringe

21

Julius Scheve
Köthner

5

Johan Otto Schwake   Geringe

22

Hermann Wille
Köthner

6

Cord Seegert   Geringe

23

Cord Bock
Geringe

7

Gerd Engelking   Geringe

24

Johann Dohmeyer
Geringe

8

Diedrich Paul   Geringe

25

Heinrich Barterman
Geringe

9

Johan Barterman   Geringe

26

Henrich Stock
Geringe

10

Hans Pfingsten   Geringe

27

Herman Lübke
Geringe

11

Henrich Tegtmeyer   Geringe

28

Hans Gresell
Geringe

12

Cord Wehrhahn   Geringe

29

Tielke Tatge
Geringe

13

Cord Döpke   Geringe

30

Johan Otto Pfingsten
Geringe

14

Cord Steege   Geringe

31

Dietrich Schermer
Geringe

15

Cord Tatge   Geringe

32

Johann Heimers
Geringe

16

Christoph Barterman   Geringe

33

Hans Dietrich Scheve
Geringe

17

Herman Selle   Geringe

34

Heinrich Turnau

                            (Bei dem Begriff "Geringe" muß es sich um eine Art Brinksitzer handeln: "Geringemanns Löie")

 

 

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